Bebauungsplan „Ruhlmühle“

Trebendorf, den 05.​12.​2025

BEKANNTMACHUNG

 

über die erneute Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung „Ruhlmühle“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 A Abs. 3 BauGB

 

1. Der Gemeinderat hat am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Ruhlmühle“ gebilligt.

 

2. Der Plan wurde nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und geändert und wird deshalb erneut ausgelegt.

 

3. Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich auszulegen. Es liegen zu folgenden umweltbezogenen Sachgebieten Informationen vor: Artenschutz, Biotope, Naturschutz, Immissionsschutz, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Denkmalschutz, Radonschutz, Bergbau.

 

Dazu werden folgende Dokumente mit den Planunterlagen ausgelegt:

  • Artenschutzfachbeitrag vom August 2023

  • FFH-Vorprüfung vom Oktober 2023

  • Schalltechnisches Gutachten von November 2025

  • Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 24.11.2022/04.03.2024

  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 09.11.2022

  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.11.2022

  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 26.10.2022

  • Stellungnahme der Lausitz Energie Bergbau AG vom 12.01.2023

  • Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 12.04.2023

  • Stellungnahmen des Landkreises Görlitz vom 28.10./02.11./09.12.2022/15.03./18.03.2024

  • Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes vom 24.11.2022/18.03.2024

  • Stellungnahme des BUND vom 21.10.2022

 

4. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom Oktober 2025, und die umweltbezogenen Informationen liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich

       vom 05.12.2025 bis zum 23.01.2025

       während folgender Zeiten:

Dienstag09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag09:00 – 11:00 Uhr

 

in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, öffentlich aus.

 

Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den geänderten Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich, elektronisch per E-Mail sowie während der Auslegungszeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Robert Sprejz
Bürgermeister
Trebendorf, den 05.12.2025
 

Bild zur Meldung: Planzeichnung