Bebauungsplan „Ruhlmühle“
BEKANNTMACHUNG
über die erneute Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung „Ruhlmühle“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 A Abs. 3 BauGB
1. Der Gemeinderat hat am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Ruhlmühle“ gebilligt.
2. Der Plan wurde nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und geändert und wird deshalb erneut ausgelegt.
3. Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich auszulegen. Es liegen zu folgenden umweltbezogenen Sachgebieten Informationen vor: Artenschutz, Biotope, Naturschutz, Immissionsschutz, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Denkmalschutz, Radonschutz, Bergbau.
Dazu werden folgende Dokumente mit den Planunterlagen ausgelegt:
Artenschutzfachbeitrag vom August 2023
FFH-Vorprüfung vom Oktober 2023
Schalltechnisches Gutachten von November 2025
Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 24.11.2022/04.03.2024
Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 09.11.2022
Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.11.2022
Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 26.10.2022
Stellungnahme der Lausitz Energie Bergbau AG vom 12.01.2023
Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 12.04.2023
Stellungnahmen des Landkreises Görlitz vom 28.10./02.11./09.12.2022/15.03./18.03.2024
Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes vom 24.11.2022/18.03.2024
Stellungnahme des BUND vom 21.10.2022
4. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom Oktober 2025, und die umweltbezogenen Informationen liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich
vom 05.12.2025 bis zum 23.01.2025
während folgender Zeiten:
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 11:00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, öffentlich aus.
Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den geänderten Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich, elektronisch per E-Mail sowie während der Auslegungszeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
| Robert Sprejz Bürgermeister | Trebendorf, den 05.12.2025 |
Bild zur Meldung: Planzeichnung