Verwendung der Corona-Sonderzahlung für sächsische Bürgermeister – Spendenziele

21. 04. 2022

Anfang Februar hat der Sächsische Landtag mit dem Gesetz zur Corona-Sonderzahlung beschlossen, dass nicht nur haupt-, sondern auch ehrenamtlich tätige Bürgermeister in den Genuss einer einmaligen Entschädigung kommen können, als Ausgleich für die gestiegene Arbeitsbelastung während der Pandemie. Die Intention von Dank und Anerkennung für die Kommunaloberhäupter ist bei Bürgermeister Waldemar Locke angekommen, allerdings sieht auch er die Probleme dieses Gesetzes. Einerseits gibt es Berufsgruppen, die seit März 2020 noch deutlich mehr belastet wurden und immer noch werden, allerdings außer öffentlichem Applaus zu Pandemiebeginn nicht im gleichen Maße finanziell gewürdigt wurden. Andererseits werden die 1.300 Euro dieser Sonderzahlung nicht vom Land zur Verfügung gestellt, sondern sind aus den Gemeindehaushalten zu entnehmen. Hinzu kommt, dass diese Sonderzahlung nur bis Ende März frei von Lohnsteuerabzügen war.

 

Für den Bürgermeister (wie auch vielen seiner Amtskollegen) war daher schnell klar, dass dieses Geld für einen guten Zweck gespendet wird. Er hatte sich zur Unterstützung der Evangelischen Kirchengemeinde Schleife entschieden, die auch in unserer Gemeinde Mitglieder hat und deren Posaunenchor ein gern gesehener musikalischer Gast in Trebendorf ist. Die Orgel der Kirche konnte nach dem Zweiten Weltkrieg nur noch notdürftig repariert werden, sodass schon zu DDR-Zeiten der Wunsch nach einem neuen Instrument bestand. Mit der Wende und der Währungsreform sank die Kaufkraft des bis dahin gesammelten Geldes, während gleichzeitig die Kosten für eine Neuanschaffung um ein Vielfaches stiegen. Notgedrungen waren nur Wartungen und Instandhaltungen möglich, die ihrerseits kostspielig sind, ohne dass sich der musikalische Wert des Instruments deutlich verbessert. Deshalb sammelt die Kirchengemeinde wieder für einen Orgelneubau.
(Siehe dazu das Amtsblatt Januar 2022, Seite 55.)

 

Dann kam der Ukrainekrieg. Um ein Zeichen christlicher Nächstenliebe zu setzen, hatten sich Bürgermeister und Gemeinderat im März dahingehend abgestimmt, dass der Rat der Auszahlung dieser Sonderzahlung zustimmt und der Bürgermeister diese dann je zur Hälfte für Ukraine-Flüchtlinge und den Orgelneubau spendet.

 

Wenn auch Sie helfen wollen, können Sie Ihre Spenden auf folgende Konten überweisen:

 

Orgelneubau

Kontoinhaber: Ev. KKV Lausitz Standort Görlitz
IBAN: DE51 8559 1000 4630 6100 07
Verwendungszweck: RT 2122 Orgelspende
Wenn eine Spendenquittung gewünscht wird, bitte die Adresse mit angeben.

 

Flüchtlinge aus der Ukraine

Kontoinhaber: Gemeinde Schleife
IBAN: DE26 8505 0100 0080 0010 68
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge aus der Ukraine