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Bebauungsplan Ruhlmühle

26. 10. 2022

Bekanntmachung

über die Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung

gemäẞ § 3 Abs. 1 bauGB

 

 

I. Bebauungsplan

 

— Frühzeitige Bürgerbeteiligung —

 

  1. Der Gemeinderat hat am 02.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ruhlmühle“ nach § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.

 

  1. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom Mai 2022, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit

 

vom 7.11.2022 bis zum 9.12.2022

 

 

während folgender Zeiten:

 

Dienstag             09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag        09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                09:00 – 11:00 Uhr

 

 

in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, öffentlich aus.

 

 

Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung vorgetragen werden.

 

 

 

 

 Waldemar Locke                                                                                 Trebendorf, 26.10.2022

   Bürgermeister