Bebauungsplan Ruhlmühle
26. 10. 2022
Bekanntmachung
über die Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung
gemäẞ § 3 Abs. 1 bauGB
I. Bebauungsplan
— Frühzeitige Bürgerbeteiligung —
- Der Gemeinderat hat am 02.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ruhlmühle“ nach § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.
- Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom Mai 2022, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit
vom 7.11.2022 bis zum 9.12.2022
während folgender Zeiten:
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, öffentlich aus.
Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung vorgetragen werden.
Waldemar Locke Trebendorf, 26.10.2022
Bürgermeister
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