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Instandsetzung des Sowjetischen Denkmals

27. 10. 2019

Der am 29. September 1945 eingeweihte „Heldenfriedhof der Rotarmisten“ (damaliger Duktus) steht als Kulturdenkmal nach sächsischem Denkmalschutzgesetz sowie als Kriegsgräberstätte gemäß internationalen Abkommen unter Schutz. Mit dem am 16. Dezember 1992 geschlossenen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland wurde zudem eine bilaterale Regelung geschaffen.

 

Im Zuge einer Überprüfung des zuletzt 2007 sanierten Denkmals wurde festgestellt, dass es sich in einem guten Erhaltungszustand befindet, es allerdings einige kleine Schadstellen aufweist. Um diese zu beseitigen und dem bevorstehenden Winter weniger Angriffsmöglichlichkeiten zu bieten, wurde das Denkmal im Herbst Instand gesetzt. Dazu war es vom 23. Oktober bis 15. November  eingehaust. Ausführendes Unternehmen ist Baron Bau aus Trebendorf. In diesem Zusammenhang wird ein weiterer Name, der bislang auf einer separaten, privat aufgestellten Tafel steht, durch einen Steinmetz auf eine Tafel des Denkmals übertragen.

 

Für die Gemeinde Trebendorf fallen keine Kosten an, da sie zu 100 % durch Dritte übernommen werden.

 

 

Bild zur Meldung: Eingehaustes Denkmal während seiner Instandsetzung