Tierbestandsmeldung 2022 – Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)

Trebendorf, den 26. 11. 2021

Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen sind (nach § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz – SächsAGTierGesG) zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet.

 

Details sind dem Dokument im folgenden Download  zu entnehmen.