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Sächsisches Sozialministerium zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Trebendorf, den 14. 10. 2020

Anfang September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Deutschland nachgewiesen. Bei einem toten Wildschwein in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen hat sich die Tierseuche bestätigt. Dadurch ist auch die Gefahr gestiegen, dass die Seuche nach Sachsen eingeschleppt wird. Während die Krankheit für den Menschen ungefährlich ist, ist sie für Wild- und Hausschweine tödlich.

 

Zum Schutz der einheimischen Schweinebestände hat die Sächsische Staatsregierung bereits Anfang 2020 beschlossen, eine Wildabwehrbarriere entlang der deutsch-polnischen Grenze zu errichten, nachdem sich in Westpolen die Afrikanische Schweinepest im Wildbestand zunehmend auszubreiten schien. Diese Wildschweinbarriere ist ein ca. 75 Zentimeter hohes Elektronetz mit Duftkomponente. Aufgabe der Barriere ist es, durch optische und tatsächliche Reize Wildschweine in ihrem natürlichen Wanderungsverhalten zu beeinflussen.

 

Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping: »Es ist für den Freistaat Sachsen und besonders für die Landwirte enorm wichtig, dass wir jede Maßnahme ergreifen, um den Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest zu erhöhen. Bitte helfen Sie uns dabei!“

 

Wenn die Afrikanische Schweinepest nach Sachsen kommt, sind die wirtschaftlichen Folgen enorm. Das trifft nicht nur, wie man sich wahrscheinlich in erster Linie vorstellt, die großen Schweinehaltungsbetriebe, sondern eine ganze Reihe von Betrieben, besonders dann, wenn sie in einem Restriktionsgebiet liegen. Hier werden kleine Hobbyhalter genauso wie die großen Mastbetriebe in ihrem Handeln für mehrere Monate eingeschränkt. Doch das ist noch nicht alles, denn die Afrikanische Schweinepest trifft ja nicht nur den Schweinehalter, sondern auch die Betriebe und Firmen, die mit den Bauern in einer Geschäftsbeziehung stehen, zum Beispiel Transportunternehmen, Futtermittelhersteller, Schlachtereien sowie fleischverarbeitenden Betriebe mit ihren Angestellten. Dazu gehören auch Tierärzte, Besamungstechniker, Tiergesundheitsaufseher, Tiergesundheitskontrolleure, Veterinärassistenten, Veterinäringenieure, Veterinärtechniker und eine ganze Anzahl weiterer Berufe, die mit der Landwirtschaft und der Tierhaltung zu tun haben.

 

Aus diesem Grund ist es von enormer Bedeutung, die Afrikanische Schweinepest nicht nach Sachsen zu bringen!
Ihre Mithilfe wird benötigt!

 

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung:

  • Wanderer, Pilze- oder Beerensammler, Urlauber oder Pendler sollten idealerweise die betroffenen Regionen jetzt meiden.
  • Wildschweine kennen keine Grenzen, deshalb an Rast- und Parkplätzen Speisereste nur in wildschweinsicheren, verschließbaren Müllbehältern entsorgen oder bis zur nächsten sicheren Entsorgungsmöglichkeit mitnehmen!
  • Bitte melden Sie Wildschweinkadaver! Bitte wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Veterinäramt. Auch jede Polizeidienststelle, Gemeindeverwaltung, Straßen-/Autobahnmeisterei, Forstdienststelle und der Jagdausübungsberechtigte nimmt/nehmen Ihre Meldung entgegen.
  • Bei Kontakt zum Kadaver, müssen Kleidung und Schuhe gründlich gereinigt, ggf. auch desinfiziert werden. Da das Virus bei 56 °C 70 Minuten und bei 60 °C 20 Minuten überlebt, sollten entsprechende Waschprogramme gewählt werden. Weder Wald noch Schweinestall sollten mit ungereinigter Kleidung betreten werden.
 

Bild zur Meldung: Arme Sau! – Plakat des Sächsischen Sozialministeriums